Der Bundesverkehrswegeplan 2030

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Wer wirklich tiefer in die Thematik eintauchen möchte, darf hier gerne inkl. der Verlinkungen weiterlesen...

Der Bau der Ortsumgehung wird mit dem Wohl der Allgemeinheit begründet. Eine Straßenbaumaßnahme, die mit „Vordringlichem Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird, weit im Vorfeld der konkreten Planung einer Trasse, hat automatisch dieses Gemeinwohlsiegel, welches über allen anderen Belangen steht. Das Wohl der Allgemeinheit wird mit der Verkehrswirksamkeit einer Infrastrukturmaßnahme begründet, die die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten bzw. sicherstellen soll.

Planungsverfahren, die auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten, sollen helfen, die Eingriffe in schützenswerte Belange, wie das Klima, die Biodiversität, Gewässer und Boden zu minimieren oder auszugleichen. Die Prüfung erfolgt für verschiedene Trassen, wobei die detaillierten Prüfungen nur noch über die Vorzugstrasse geführt werden. Als Vorzugstrasse wird in den Vorprüfungen diejenige Variante ausgewählt, die angeblich die geringsten Eingriffe in die Umwelt erfordert.

Werden jedoch bei der Variantenprüfung, wie in diesem Fall, nur Trassen zur Wahl gestellt, die jede für sich mit erheblichen Eingriffen verbunden sind, gerät diese Wahl der Vorzugstrasse zur Farce. Fatalerweise wurde nach der Bestätigung der Vorzugstrasse im Planverfahren auch keine Abwägung mehr angestellt, ob die Verkehrswirksamkeit des Neubaus der gewählten Vorzugstrasse verhältnismäßig zu den jeweiligen Eingriffen in Natur, Landschaft, Wasser und last, but not least des Klimas ist.

Gegen diese Vorgehensweise wehren wir uns!

Reformbedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 sieht auch der internationale Think Tank  Agora Energiewende der BUND, der ein Rechtsgutachten beauftragt hat und der Bundestag, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzt.

In allen Publikationen geht man davon aus, dass die Berücksichtigung des Klimaschutzes in Bundesverkehrswegeplan unzureichend ist.

Im Fall der Starsower Niederung wird ein Niedermoor mit einem Verfahren überbaut, das zu erheblichen THG-Emissionen führen wird. In den Klimaschutzbetrachtungen fand hier keine Abwägung zur sogenannten Nullvariante (die Straßenführung der B198 durch die Ortslage Mirow bleibt bestehen) statt. Als Begründung wird von der Planungsbehörde angeführt, dass ja bereits bei der Prüfung der Variantenwahl eine Entscheidung getroffen wurde. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass erst durch die detaillierten Planungen der Bauausführungen der Vorzugstrasse die Eingriffe so bezifferbar werden, dass eine erneute Abwägung zur Nullvariante erforderlich wird. 

Wir sind der Meinung, dass diese erneute Abwägung im Sinne des Wohls der Allgemeinheit wegen der geringen Verkehrswirksamkeit der Ortsumgehung Mirow auf deren Verzicht hinauslaufen muss!