Die Klage

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Wer wirklich tiefer in die Thematik eintauchen möchte, darf hier gerne inkl. der Verlinkungen weiterlesen...

Die Interessengemeinschaft Starsower Niedermoor klagt seit Juni 2015 gegen den geplanten Neubau der B198 Ortsumgehung Mirow u.a. mit dem Schwerpunkt sachgerechter Klimaschutz und Verhinderung von THG-Emissionen. (Treibhausgasemissionen).

Dazu muss ein korrekter Klimaschutzbericht laut der neusten Fassung des Klimaschutzgesetztes (s. Ausführungsvorschriften der „ad-hoc Arbeitshilfe Klimaschutz im Straßenbau des Landes Mecklenburg-Vorpommern“) aufgestellt werden. Dieser muss alle möglichen THG-Emissionen berechnen, um so eine sachgerechte Abwägung zwischen den einzelnen Varianten insbesondere der Nullvariante treffen zu können:

Es sind Bilanzen aufzustellen, die die THG-Emissionen folgender Eingriffe berücksichtigen. Die Daten und Informationen zum Bau stammen aus dem Planfeststellungs- und Änderungsbeschluss  aus dem Jahre 2022 sowie deren Unterlagen z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, UVP-Bericht, Variantenbetrachtung, Erläuterungsberichte etc.:

  • Abbau und Anfuhr der erheblichen Bodenmassen für den Dammbau und der Vorlastschüttung
  • Einbau und Herstellung der Stopfsäulen im Bereich der Müritz-Havel-Wasserstraße
  • THG-Bilanz der Wirkung des mit Huminstoffen belasteten Drainwassers und des Einbaus der Vertikaldrains s.o., die zu einer schnelleren Setzung der Vorlastschüttung führen sollen. Insbesondere weil die Entwässerung der Vertikaldrainage nach oben erfolgen wird.
  • THG-Bilanz des Bodenaushubes für die temporären Baustraßen, Kabelverlegungen, temporären Gräben und der umzulegenden Gräben dargestellt im Erläuterungsbericht U 1 im Bereich der Vorlastschüttung.
  • Überprüfung im Sinne der „ad hoc Arbeitshilfe Klimaschutz im Straßenbau des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, ob eine Anpassung der Straßenführung an das Gelände zu einer besseren Massenbilanz führen würde. So führt z.B. die Trasse der Variante 2, im Gegensatz zur Vorzugsvariante 3bPF, überwiegend und kontinuierlich über Geländehochlagen, was weniger anzutransportierendes Bodenmaterial für die Dämme zur Folge hätte. Zuträglich wäre eine Verschiebung der Trasse nach Norden über den „Pechgraben“ hinaus (Variante 2), auch für das Landschaftsbild in der Nähe des Dorfes und für die Wanderwege. Zudem liegt der Knoten der Variante 3bPF mit der L25 im Bereich des Abflusses des Oberflächengewässers „Schulzensee“ in einer Tieflage, so dass der Ausbau des Knotens mit einer Brücke in einem hochsensiblen Bereich nicht nur für den Boden, das Wasser, sondern auch für die Tierwelt stattfindet. Auch hier hätte die Trasse 2, deren Kreuzungsbereich mit der L25 nördlich in einer Hochlage liegt, deutliche Vorteile gegenüber der im Ausbau komplizierteren Variante 3bPF.
  • Erhebliche Auswirkungen hat die Vorlastschüttung für die Tierwelt im Bereich der Starsower Niederung (LBP Erläuterungsbericht U 12.0S N 182-192). Sollte, wie oben dargestellt, die Setzungsgeschwindigkeit erheblich langsamer als ein Jahr von statten gehen, wovon auszugehen ist (s.o.), so dürften die langandauernde Zerschneidung der Lebensräume diese nachhaltig zerstören.

Nach der Erstellung eines konsistenten, alle THG-Emissionen abdeckenden Klimaschutzberichtes wollen wir erreichen, dass eine wissenschaftlich fundierte Gegenüberstellung mit der sogenannten Nullvariante erfolgt. Die Nullvariante entspricht dem Status quo, also keinem Bau der Ortsumgehung. Wir gehen davon aus, dass die durch den Bau, Betrieb und Verkehr auf der Ortsumgehung erzeugten THG-Emissionen erheblich über denen der Nullvariante liegen. Zusammen mit den durch den Straßenbau angerichteten sonstigen Umweltzerstörungen dürfte das sog. „Wohl der Allgemeinheit“ nur durch den Verzicht der Straßenbaumaßnahme sichergestellt werden. Nicht aber durch eine Straße, deren Verkehrswirksamkeit zweifelhaft ist.

In diese Betrachtung gehört natürlich auch, sich mit der tatsächlichen Verkehrswirksamkeit der Umgehungsstraße auseinander zu setzen. Zum jetzigen Stand wird Mirow 2030 durch die Umgehungsstraße laut den Planungsunterlagen von 2018 um etwas mehr als die Hälfte des jetzt auftretenden Verkehrs entlastet, das wären ca. 4500 Fahrzeuge am Tag. Dies entspricht einer im Vergleich mit anderen Umgehungsstraßen im Bundesgebiet sehr geringen Quote, sowohl was dem Gesamtverkehrsaufkommen durch Mirow heutzutage entspricht, als auch der Entlastungswirkung durch die Ortsumgehung im Jahr 2030, falls die Straße gebaut wird. Die auf Grund des relativ niedrigen Verkehrsaufkommens geringe Entlastungswirkung der Ortsumgehung kann die erheblichen Umweltschäden, die auf der 8 km langen Trasse durch den Straßenneubau verursacht werden, in keiner Weise rechtfertigen oder kompensieren.

Eine nennenswerte Entlastung des innerstädtischen Verkehrs in Mirow wird erst dann erreicht, wenn wie z.Zt. im Bundesverkehrswegeplan mit vordringlichem Bedarf ausgewiesen, die BundesstraßeB189N von Mirow nach Wittstock gebaut wird. Dabei soll laut Planunterlagen Verkehre von den Autobahnen auf die dann kürzere Strecke Hamburg/Stettin der Bundesstraße 189N gezogen werden, so dass für 2030 in der aktuellen Planung von ca. 9000 Fahrzeugen zusätzlich ausgegangen wird. Diese neue Bundesstraße verläuft ebenfalls durch einen völlig naturbelassenen Landschaftsraum. Die Entlastung von Mirow würde sich dann aber immerhin auf fast 9.000 Fahrzeuge summieren.

Allerdings ist auch hier neben den erheblichen Umweltzerstörungen und -belastungen, die eine 25 km Neubau einer Straße durch einen unbelasteten Naturraum ohnehin verursachen würde, ein derartiges, induziertes Verkehrsaufkommen für die Erholungsregion der Mecklenburger Seenplatte und der Müritz, welches sich dann jenseits von Mirow auf die Bundesstraße 198 ergießt, völlig untragbar und muss dringend verhindert werden. Auf Grund des sich formierenden starken Widerstands der Anliegergemeinden  ist zur Zeit völlig ungewiss, ob und wann es zu diesem 25km Neubau einer Bundesstr. kommt. Damit entfällt auch die Hauptbegründung  für den Bau der Ortumgehung Mirow, sie müsse zusätzliche Verkehre der B189(N) aufnehmen.

Deswegen muss alles getan werden, um jetzt diesen ersten Bauabschnitt (B198 Ortsumgehung Mirow) der Trasse Wittstock-Mirow zu verhindern. Die Straßenbaubehörde hatte Ende des Jahres 2022 den Antrag beim OVG Greifswald gestellt, die aufschiebende Wirkung unserer Klage für den Baubeginn aufzuheben und damit, trotz des noch nicht entschiedenen Hauptklageverfahrens, mit dem Bau der Ortsumgehung beginnen zu können. Die Straßenbaubehörde zielte damit insbesondere darauf ab, mit den Vorlastschüttungen zur Moorverdichtung unmittelbar zu beginnen.

Um das Gerichtsverfahren zu einem abschließenden Erfolg zu bringen, ebenso wie die Verhinderung  der sofortigen Vollziehung, müssen von unserer Seite Gutachten von Experten erstellt werden. Diese sollen die THG-Emissionen bei einer Vertikaldrainage im Moor berechnen und damit deren Erheblichkeit neben den anderen durch den Bau und Betrieb hervorgerufenen THG-Emissionen belegen. Dazu benötigen wir finanzielle Unterstützung, ebenso wie für die erneuten Stellungnahmen unseres Rechtsanwaltes, der durch unsere Klage den Bau der Ortsumgehung bislang um fast 10 Jahre verhindern konnte.